Vor dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche Deutschland haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) und die BruderhausDiakonie einvernehmlich und gütlich auf den Abschluss eines Vergleichs geeinigt.
Ausgangspunkt der kirchengerichtlichen Auseinandersetzung waren Äußerungen der AGMAV, durch die sich die BruderhausDiakonie in ihrem Ansehen beschädigt sah. Diese waren in einer Extra-Ausgabe einer AGMAV-Zeitschrift im Dezember 2014 veröffentlicht worden.

Die AGMAV räumt ein, dass sie die von Seiten der BruderhausDiakonie beanstandeten Aussagen nicht in der Form der Tatsachenbehauptungen hätte veröffentlichen dürfen und sie insoweit zurücknimmt. Die BruderhausDiakonie räumt ein, dass sie vor Beschäftigung von
Mitarbeitenden im Rahmen von Werkverträgen in Dienststellen der BruderhausDiakonie die Mitarbeitervertretungen nicht immer umfassend und rechtzeitig eingebunden hat.

In mehreren Einigungsgesprächen haben die Beteiligten ihre Positionen ausführlich dargelegt und erörtert. Aufgrund ihres Selbstverständnisses lehnt die AGMAV die Beschäftigung von Mitarbeitenden auf Basis von Werkverträgen ab. Sie bedauert die fehlende Einflussmöglichkeit
im Rahmen des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Die BruderhausDiakonie erklärt, dass Werkverträge auch in der Diakonie rechtlich zulässig sind. Beide Parteien wissen um ihre jeweiligen Positionen und wollen künftig zur Vermeidung von öffentlichen Auseinandersetzungen frühzeitig
das Gespräch suchen. Mit diesem Vergleich beenden die Beteiligten die kirchengerichtlichen Auseinandersetzungen.