Jugendhilfe

Stationäre Hilfen zur Erziehung

Zwei Jugendliche bereiten zusammen mit einer Jugendhilfe-Mitarbeiterin eine Obstsalat zu.

Stationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche beinhaltet Angebote für junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrer Familie leben können. Unsere Fachkräfte der stationären Hilfe für Kinder und Jugendliche unterstützen und begleiten die jungen Menschen intensiv. In unseren Einrichtungen finden sie ein neues Zuhause, Schutz und positive Lebensbedingungen.

Wir sind mit anderen Einrichtungen der BruderhausDiakonie sehr gut vernetzt. Unsere erfahrenen Fachkräfte der stationären Hilfe für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg vermitteln zum Beispiel Plätze in unseren sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie in unseren Berufsschulen, aber auch Praktika oder Ausbildungsplätze in unseren Ausbildungswerkstätten.

Bei Bedarf arbeiten wir eng mit der Kinder-und Jugendpsychiatrie zusammen. Alle unsere Hilfen, zu der auch die stationäre Hilfe für Jugendliche gehört, werden von den zuständigen Jugendämtern vermittelt.

Angebote Stationäre Hilfen zur Erziehung

Wohngruppen

In den Wohngruppen der stationären Erziehungshilfe nehmen wir Kinder im Alter von drei bis 18 Jahren auf. Unsere Fachkräfte sorgen für verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen sowie eine klare Struktur des Alltags. Neben gemischtgeschlechtlichen Gruppen gibt es reine Mädchen- und Jungengruppen sowie heilpädagogische Gruppen. Wir arbeiten heilpädagogisch und traumapädagogisch und kooperieren mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Ziel der Unterstützung kann sowohl die Rückkehr in die Familie als auch die Begleitung in die Selbstständigkeit sein. Gesetzesgrundlage für die Aufnahme in die Wohngruppen ist der § 34 in Verbindung mit den §§ 27, 35a und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Wohngruppen bieten wir in folgenden Regionen an:

Region Reutlingen

Region Freudenstadt, Tübingen, Zollernalb

Region Ulm/Ostwürttemberg

Tagesgruppen

Teilstationäre Hilfen bei Erziehungsproblemen nach § 27 SGB VIII bieten wir in der Region Reutlingen in Tagesgruppen an. Unsere Fachkräfte fördern und unterstützen Kinder und Jugendliche mit Problemen im Erleben und Verhalten sowie bei Konflikten im familiären und sozialen Umfeld. Gemeinsam mit den Eltern streben wir eine Verbesserung der familiären Situation an.

Unsere Angebote

Das Jugendamt vermittelt und finanziert das Angebot. Die Behörde legt mit Eltern, Kindern und Jugendlichen Ziele und Dauer der Hilfen zur Erziehung fest. In der Regel ist der Besuch einer Tagesgruppe auf etwa zwei Jahre angelegt.

Tagesgruppen bieten wir in folgenden Regionen an:

Region Reutlingen

Region Freudenstadt, Tübingen, Zollernalb

 

Betreutes Jugendwohnen

Das Betreute Jugendwohnen richtet sich an junge Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können oder den Wohngruppen entwachsen sind. Sie leben in einer eigenen Wohnung und erhalten Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags nach § 34 SGB VIII. Unsere Fachkräfte besuchen die jungen Menschen regelmäßig und beraten sie bei Fragen und Problemen.

Unser Ziel ist es, eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und die Motivation der jungen Erwachsenen für die schulische oder berufliche Ausbildung zu stärken. Wir kooperieren mit Behörden und Beratungsstellen, Schulen und Ausbildungsstätten, der Agentur für Arbeit und dem Berufsinformationszentrum, mit Ärzten und Therapeuten sowie mit den Familien der jungen Menschen. Das zuständige Jugendamt vermittelt und finanziert dieses Angebot.

Betreutes Jugendwohnen bieten wir in folgenden Regionen an:

Region Reutlingen

Region Freudenstadt, Tübingen, Zollernalb

Region Ulm/Ostwürttemberg

Inobhutnahme

Wenn sich Konflikte in der Familie kurzfristig zuspitzen, muss das Jugendamt rasch handeln. Für solche Not- und Krisensituationen bieten wir im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung eine Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII an. In unseren Wohngruppen stellen wir Notaufnahmeplätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Die Aufnahme kann nach telefonischer Rücksprache umgehend erfolgen.

Inobhutnahme ist in folgenden Regionen in Einrichtungen der BruderhausDiakonie möglich:

Region Reutlingen

Region Freudenstadt, Tübingen, Zollernalb

Region Ulm/Ostwürttemberg

Erziehungsstellen/Pflegefamilien

Wir vermitteln Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und jungen Müttern in belastenden Lebenssituationen einen Platz in einer Pflegefamilie nach §33 SGB VIII. In den Pflegefamilien ist ein Elternteil die erzieherische Fachkraft. Der Fachdienst der BruderhausDiakonie begleitet die Familien und gewährleistet den jungen Menschen professionelle Hilfe. Die Angehörigen und das soziale Umfeld werden in die Beratung und Unterstützung einbezogen.

Erziehungsstellen/Pflegefamilien bieten wir in folgender Region an:

Region Reutlingen

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