Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zur Suizidbeihilfe im Jahr 2020 ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Dieses Recht, so die Richter, sollte auf Wunsch auch mit Hilfe einer Ärztin oder eines Arztes auf menschenwürdige Art umgesetzt werden können – unabhängig davon, ob eine unheilbare Krankheit vorliegt. Der Bundestag ist nun gefordert, dieses Urteil in einem Gesetz umzusetzen, das Rechtssicherheit bietet, Kommerzialisierung verhindert und eine effektive Suizidprävention ermöglicht. Menschen sollen weder zum Suizid gedrängt noch verpflichtet werden, Suizidbeihilfe zu leisten.

Ein Konzept soll Orientierung geben

Die BruderhausDiakonie wird ab dem kommenden Jahr ein Konzeptionspapier zur Frage des Assistierten Suizids entwickeln und beteiligt an diesem Prozess Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung. Auftakt dafür war ein Fachtag unter der Überschrift „Dem Wunsch nach Suizid begegnen“ am 19. November 2021. Bei diesem setzten sich Fachkräfte der Altenhilfe, Behindertenhilfe, Jugendhilfe und Sozialpsychiatrie der BruderhausDiakonie mit rechtlichen, theologischen und berufsethischen Fragen zum Thema Assistierter Suizid auseinander. Die Erkenntnisse aus den Vorträgen, Workshops und einer Podiumsdiskussion sollen Verantwortlichen und Fachkräften als Grundlage dienen, eine theologisch-ethisch begründete Haltung im Umgang mit dieser schwierigen Frage zu entwickeln.

Selbstbestimmungsrecht steht im Mittelpunkt

Pfarrerin Katrin Zürn-Steffens stellte die Frage nach dem Wesen des Menschen und seinem Verhältnis zu Gott. „Im Unterschied zur biblischen Perspektive auf den Menschen als ein Gegenüber zu Gott steht heute das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Mittelpunkt, das dem Individuum auch im Sterben ein Wahlrecht lässt“, sagte die Leiterin des  Stiftungsmanagements Theologie und Ethik der BruderhausDiakonie.

Rechtsprechung erfordert eine Positionierung

Prof. Dr. Arne Manzeschke von der Hochschule Nürnberg machte in seinem Vortrag deutlich, dass Kirche und Diakonie eine ethisch begründete Argumentation zur Frage des Assistierten Suizids entwickeln und Regeln finden müssten, die dem Selbstbestimmungsrecht der Klientinnen und Klienten gerecht würden. Dies beinhalte zugleich die Chance, ein bisher tabuisiertes Thema zu bearbeiten und zu zeigen, was es bedeute, andere Menschen nicht alleine zu lassen. Dabei gehe es nicht nur um Sterbe- sondern auch um Lebensbegleitung.

Versorgung verbessern, um Sterbewünschen vorzubeugen

Prof. Christiane Goedecke beleuchtete in ihrem Referat die berufsethischen Folgen der Entscheidung des Verfassungsgerichts für die Pflege. Die Professorin für Pflegewissenschaft an der Hochschule Esslingen, früher selbst in der Pflege tätig, erklärte, dass Pflegekräfte häufig mit Sterbewünschen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert seien. Sie verglich Stellungnahmen nationaler und internationaler Ärzte- und Pflegeverbände, die darin übereinstimmten, dass in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen keine Suizidbegleitung stattfinden solle. Vielmehr solle die Versorgungssituation verbessert und so Sterbewünschen vorgebeugt werden.

Menschen nicht zum Assistierten Suizid verpflichten

Mit Verweis auf das ärztliche Berufsethos positionierte sich Prof. Dr. Gottfried Maria Barth, stellvertretender Ärztlicher Direktor in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Tübingen, klar gegen die Suizidassistenz bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Der Psychiater stellte das Konzept der freien Willensentscheidung für den Assistierten Suizid infrage und forderte, es müsse alles dafür getan werden, dass sich in Zukunft Menschen, die sich gegen den Assistierten Suizid entschieden, nicht rechtfertigen müssten.

Wunsch nach Suizidprävention und hohen Hürden

Um die notwendigen Voraussetzungen für eine verantwortliche gesetzliche Regelung zum Assistierten Suizid sowie die besondere Verantwortung der BruderhausDiakonie als evangelischer Träger und Arbeitgeber ging es in einer Podiumsdiskussion. Pfarrerin Katrin Zürn-Steffens fasste die Aussagen der beteiligten Fachkräfte zusammen. „Für das Gesetz wünschen wir uns einen Fokus auf die Suizidprävention sowie hohe Hürden für den Assistierten Suizid. Die Mitarbeitenden müssen frei sein, sich nicht an der Suizidbeihilfe zu beteiligen.“

Foto von der Podiumsdiskussion im Detail: von links Pfarrer Johannes Bröckel, Landeskirchliches Pfarramt Altenpflegeheimseelsorge, Dr. Tobias Staib, Fachlicher Vorstand BruderhausDiakonie, Katrin Zürn-Steffens, Leitung Stiftungsmanagement Theologie und Ethik BruderhausDiakonie, Kerstin Herr, Arbeitskreis Leben e.V., Prof. Dr. Bernhard Mutschler, Theologischer Vorstand BruderhausDiakonie, Dr. Christiane Gödecke, Professorin für Pflegewissenschaft an der Hochschule Esslingen. Nicht auf dem Foto: Prof. Dr. Gottfried Maria Barth, stellvertretender Ärztlicher Direktor in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Tübingen