Informationen zu den Hygienemaßnahmen

Änderungen für Einrichtungen und für den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Besuch von Einrichtungen
Angehörige, Freundinnen und Freunde von Bewohnerinnen und Bewohnern können weiterhin unsere Einrichtungen besuchen. Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Fachpflegeheimen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (nicht älter als 48 Stunden) und eine FFP2-Maske tragen.
Unsere Einrichtungen bieten Angehörigen die Möglichkeit, direkt in der Einrichtung des zu besuchenden Bewohners einen Antigen-Schnelltest zu machen. Für Reutlinger Pflege- und Fachpflegeeinrichtungen der BruderhausDiakonie gibt es eine zentrale Schnelltest-Stelle für Angehörige in der Ringelbachstraße. Getestet wird dort Montag, Mittwoch und Freitag. Bitte nehmen Sie vor einem Besuch im Vorfeld Kontakt zur jeweiligen Einrichtung auf. Vielen Dank.
Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich zum Zwecke der Nachverfolgung von Kontakten in ein Besucherregister eintragen. Bitte beachten Sie beim Besuch der Einrichtungen die Einhaltung der Hygieneregelungen, um sich und andere zu schützen.
- Waschen und desinfizieren Sie sich die Hände vor und nach Ihrem Besuch.
- Tragen Sie die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie sich an die Husten- und Niesetikette. Überprüfen Sie regelmäßig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt.
- Bitte halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein, auch zu der Person, die Sie besuchen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch nahen Kontakt zu Ihren Angehörigen.
- Leisten Sie den Anweisungen des Personals stets Folge.
- Bitte halten Sie sich nicht in Gemeinschaftsräumen oder auf Gemeinschaftsflächen auf.
- Verschärfung der Pandemie bedingten Einschränkungen je nach Infektionsgeschehen in den Risikogebieten. Näheres erfahren Sie von den Leitungskräften vor Ort.
Ausnahmen
Die Bewohnerinnen und Bewohner können von folgenden Personen nicht besucht werden:
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten,
- die Symptome eines Atemwegsinfekts haben
- oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Kontaktieren Sie die Verantwortlichen vor Ort für weitere Informationen.
Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage.
Weitere Informationen
Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Die Kindertagesstätten der BruderhausDiakonie bieten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an. Bitte nehmen Sie bei Fragen zu den angebotenen Öffnungszeiten Kontakt zur jeweiligen Einrichtung auf.
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bieten für die Klassen der Grundstufe Wechselunterricht an. Die Präsenzschulpflicht bleibt ausgesetzt. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, bekommen Arbeitsmaterialien für den Distanzunterricht. Es wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 erhalten bis auf weiteres Fernunterricht mit Hilfe von digitalen Plattformen und Angeboten. Diese wurden mit Hilfe des Sofortausstattungsprogramms des Bundes im Rahmen des Digitalpakts in den Schulen geschaffen. Bis Klasse 7 wird eine Notbetreuung angeboten.
Für die Abschlussklassen, auch die der Sonderberufsschule und der Sonderberufsfachschule (VAB), findet der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht statt. Die Dauer der Präsenzphase ist je nach Klassensituation unterschiedlich geregelt.
Ältere Menschen in der Tagespflege
Die Einrichtungen der BruderhausDiakonie bieten entsprechend den Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Pflegeeinrichtungen einen eingeschränkten Regelbetrieb an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die bislang besuchte Einrichtung.
Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung
Die aktuelle Verordnung sieht ein allgemein geltendes Betretungs- und Beschäftigungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht mehr vor. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten und den angegliederten Förder- und Betreuungsbereichen ist grundsätzlich möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören beispielsweise betriebliche Maßnahmenkonzepte sowie Schließungsszenarien für einen Infektionsfall, die mit den Landkreisen abgestimmt wurden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Vorkehrungen Hygiene
In unseren Einrichtungen und Häusern hat die Hygienekommission alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Klientinnen und Klienten getroffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut geschult und haben aktuell die notwendigen Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel zum Schutz aller zur Verfügung. Wir leiten Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten im gründlichen Händewaschen an. Auch die ärztliche Versorgung ist gewährleistet.
Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gerade jetzt für die ihnen anvertrauten Menschen in der BruderhausDiakonie oder an anderen Orten Dienst tun. Ebenso danken wir allen, die für Hauswirtschaft und Reinigung zuständig sind.
Wir tun alles dafür, damit Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten gesund bleiben. Bitte unterstützen Sie uns dabei. Herzlichen Dank!