Informationen zu Öffnungen und Hygienemaßnahmen

In unseren Einrichtungen werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um Bewohnerinnen und Bewohner, Klientinnen und Klienten bestmöglich zu schützen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gut geschult und haben notwendige Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Schutzmasken zur Verfügung. Auch die ärztliche Versorgung ist gewährleistet.
Wir tun alles dafür, dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten gesund bleiben. Bitte unterstützen Sie uns dabei. Herzlichen Dank!
Pflegeheime, Fachpflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Besuche in den Einrichtungen
Angehörige und Freunde von Bewohnerinnen und Bewohnern können unsere Einrichtungen besuchen. Sie müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP-2-Maske tragen – auch in den Bewohnerzimmern. Ausgenommen sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die Einhaltung der Hygieneregelungen, um sich und andere zu schützen:
- Waschen und desinfizieren Sie sich die Hände vor und nach Ihrem Besuch.
- Tragen Sie die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie sich an die Husten- und Niesetikette. Überprüfen Sie regelmäßig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt.
- Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher darum, auf größere Ansammlungen von Menschen aus verschiedenen Haushalten in der Einrichtung zu verzichten, denn auch immunisierte Personen können das Virus weitergeben.
- Ist eine Bewohnerin oder ein Bewohner mit SARS-CoV-2 infiziert oder besteht ein begründeter Infektionsverdacht, ist von einem Besuch dringend abzusehen.
- Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts, eine erhöhte Temperatur oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen, sollten auf einen Besuch verzichten.