Ihre Berufsaussichten sind überdurchschnittlich gut, und sie werden sogar noch besser: Denn kaum eine Pflegeeinrichtung kann auf Pflegehilfskräfte verzichten. Anfang 2021 ist das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz in Kraft getreten, das den stationären Einrichtungen in Deutschland zusätzlich rund 20.000 Stellen für Pflegehelferinnen und -helfer genehmigt. Bisher ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer der einzige Zugang zu einem Pflegeberuf, der auch Hauptschulabgängern offensteht. Das neue Gesetz bietet nun auch Ungelernten, Arbeitslosen und Umsteigern aus anderen Berufen die Chance, qualifiziert in der Pflege zu arbeiten. „Zielgruppen für die neuen Stellen sind einerseits bereits ausgebildete Pflegehelfer, darüber hinaus aber auch Arbeitslose und Umsteiger aus anderen Dienstleistungsfeldern wie der Gastronomie“, erklärt Luisa Hafner. Sie ist im Personalmanagement der BruderhausDiakonie für die Ausbildung in der Altenhilfe zuständig.

Pflegegrade entscheiden über zusätzliche Stellenanteile

Mit dem neuen Gesetz bekommen auch die stationären Altenhilfe-Einrichtungen der BruderhausDiakonie je nach Pflegegrad ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zusätzliche Stellenanteile bewilligt. „Wir haben das für unsere vier Häuser in Friedrichshafen, Ravensburg und Weingarten durchgerechnet und sind auf insgesamt rund fünf zusätzliche Stellen gekommen“, berichtet Tobias Günther, Fachbereichsleiter Altenhilfe der BruderhausDiakonie in der Region Bodensee-Oberschwaben. Im Schwarzwald-Ort Loßburg sind es 1,5 Stellen bei insgesamt 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der stationären Pflege, sagt Stefan Adamek, bis Ende Dezember 2020 Bereichsleiter für die Pflegeeinrichtungen der BruderhausDiakonie in Loßburg, seit 1. Januar Leiter der ambulanten Dienste BruderhausDiakonie Mobil (BD Mobil).

In nahezu allen Bereichen der Pflege qualifiziert tätig sein

Pflegehelferinnen und -helfer dürfen zwar nicht alle Tätigkeiten ausüben, die ihre examinierten Kolleginnen und Kollegen mit dreijähriger Ausbildung tun. Examinierte Altenpflegehelferinnen und -helfer werden aber „in nahezu allen Bereichen der stationären und ambulanten Pflege eingesetzt“, weiß Stefan Adamek. Wie das Bundesgesundheitsministerium angekündigt hat, wirken sich die Kosten der zusätzlichen Arbeitsstellen nicht auf den Eigenanteil der Pflegeheim-Bewohner aus. Sie werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert. Für die stationären Pflegeeinrichtungen ist das eine willkommene und notwendige Möglichkeit, ihr Personal geringfügig aufzustocken – sofern sich genügend Pflegehilfskräfte finden.

Auch Teilzeit-Ausbildung soll ermöglicht werden

Das Gesetz schreibt vor, erläutert Luisa Hafner, dass Ungelernte und Umsteiger innerhalb von zwei Jahren zu examinierten Altenpflegehelfern qualifiziert werden müssen. Die Einrichtungen der BruderhausDiakonie schaffen derzeit die dafür nötigen Ausbildungsvoraussetzungen. „Häufig wollen Menschen, die neu in den Beruf kommen, in Teilzeit arbeiten – für sie werden wir ein entsprechendes Unterrichtsmodell entwickeln“, kündigt Fachbereichsleiter Tobias Günther an. Er kann sich durchaus eine Teilzeit-Ausbildung vorstellen. „Wenn jemand gerne mit Menschen arbeitet, ist die Pflege ein sicherer und guter Job.“ Über die Arbeitsagentur habe er bereits Stellen ausgeschrieben.

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Kontakt für Fragen und Bewerbungen

Luisa Hafner
Zentrale Ausbildungsleitung und
Referentin Freiwilligendienste
Stiftungsmanagement Personalmanagement
BruderhausDiakonie
Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
Ringelbachstraße 211
72762 Reutlingen
Telefon 07121 278-669
luisa.hafner@bruderhausdiakonie.de