2006 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Konvention setzt sich für eine umfassende rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein. 2017 trat in Deutschland das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Das Gesetz fördert die Selbstbestimmung und die Rechte von Menschen mit Behinderung und soll die Eingliederungshilfe in ein modernes Teilhaberecht wandeln. Bund und Länder setzten die Regelungen in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen um. Am 1. Januar 2020 beginnt die dritte Umsetzungsstufe des BTHG.

Eigenständiges Leben nach persönlichen Bedürfnissen ermöglichen

Zukünftig werden die bisherigen Eingliederungshilfeleistungen in Fachleistungen für Assistenz und pädagogische Betreuung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt aufgeteilt. Das BTHG stärkt die Teilhabe, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Diese Entwicklung unterstützt und begrüßt die BruderhausDiakonie ausdrücklich. Bislang wurde diese Leistungen pauschal in einer Summe vom jeweiligen Leistungsträger – in der Regel vom Landkreis – an eine Einrichtung überwiesen. Nun überweisen die Ämter das Geld für den Lebensunterhalt, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, direkt an die Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen. Diese können zukünftig freier und entsprechend ihrem persönlichen Bedarf entscheiden, wie sie das Geld verwenden. Der Gedanke dahinter: Ein eigenständiges Leben ermöglichen und Leistungen unabhängig von Wohnort und betreuender Einrichtung zu erbringen. Die Kosten für die Fachleistungen rechnen die Einrichtungen und der jeweilige Landkreis weiterhin direkt miteinander ab.

Herausforderungen durch Information und Zusammenarbeit meistern

Die bürokratische Umsetzung der Trennung von Grundsicherung und Eingliederungshilfe führt zu großen Herausforderungen für alle Beteiligten. Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer müssen sich mit komplizierten Antragsverfahren auseinandersetzen, Klientinnen und Klienten benötigen ein eigenes Girokonto und müssen mit den sozialen Trägern Mietverträge sowie Verträge über individuell vereinbarte pädagogische Betreuung und  Assistenz abschließen. Anfang Oktober informierte die BruderhausDiakonie Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer bei einem Angehörigentag über das Bundesteilhabegesetz und die neuen Regelungen ab 2020. Trotz der Herausforderungen überwiegen die Vorteile und positiven Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen. Wenn es gelingt die Ziele des BHTG umzusetzen, erfahren die Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung.