Refinanzierung von Pflegeleistungen

Pflege: Tariflohn berücksichtigen und refinanzieren

Das Wort zeigt ein älteres Ehepaar, das in einem Hauseingang steht.
Der Tariflohn in der Pflege muss refinanziert sein.

Die BruderhausDiakonie fordert die Bundesregierung auf, bei der Pflegereform die Tarifautomatik beizubehalten, also Leistungen nach Tarif zu vergüten.

Die BruderhausDiakonie wendet wie viele diakonische Sozialunternehmen einen Tarif an, der Mitarbeitenden eine faire Entlohnung sichert. Die Bundesregierung plant bei der Umsetzung der neuen Gesundheitsreform hier Einsparungen, insbesondere bei den ambulanten Diensten. Sie will die Refinanzierung des Tariflohns begrenzen und plant lediglich die Anerkennung einer Grundlohnrate. Dr. Tobias Staib, Vorstandsvorsitzender der BruderhausDiakonie, sowie Martin Nestele, Vorsitzender der Gesamtmitarbeitendenvertretung der BruderhausDiakonie, kritisieren das Sparvorhaben der Bundesregierung. „Um Mitarbeitende für die Pflege zu gewinnen, ist ein Tariflohn unerlässlich“, erläutert Dr. Tobias Staib. „Fachliche Pflege für Menschen mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern braucht gut ausgebildete Mitarbeitende mit einer auskömmlichen Vergütung.“ 

Pflege und Personal sind systemrelevant

„Die Anerkennung der Tarifautomatik entspricht dem Tariftreuegesetz“, betont Martin Nestele. „Pflegeeinrichtungen müssen auf dieser Grundlage nach Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vergüten, um Leistungen, ob ambulant oder stationär, mit der Pflegeversicherung abrechnen zu können.“ Entfalle die vollständige Refinanzierung des Tariflohns müsse die BruderhausDiakonie wie auch andere Träger die entstehenden Defizite selbst tragen“, sagt Staib. „Das können gemeinnützige Träger wie die BruderhausDiakonie nicht.“ Die mögliche Umsetzung der Sparpläne der Bundesregierung gefährdet die Existenz einer systemrelevanten Branche, die der gesamten Gesellschaft diene.

Die BruderhausDiakonie, die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP) warnen vor massiven Einschnitten für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegeanbieter. „Dass wir jahrelang für eine verbesserte Bezahlung des Personals gekämpft haben, wir hier nun auch durch die Verpflichtung zur Anwendung von Tarifen in der Branche insgesamt sehr weit gekommen sind – und nun eine Bundesregierung im Gegenzug die Refinanzierungslogik, die dem entsprechen muss, einfach kappt, ist ein Widerspruch in sich“,  so Staib. 

Ambulante Pflege im Zuhause ermöglichen

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung eine weitere Einsparung mit der geplanten Pflegereform vor: Sie will die Kriterien für den Zugang in die Pflegegrade 1 und 2 verschärfen. „Vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Jahren immer mehr Menschen Pflege brauchen, ist es jedoch wichtig und sinnvoll, diese zuerst in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen“, führt Tobias Staib aus. „Es trägt zur Lebensqualität bei, wenn Menschen mit Pflegebedarf länger zu Hause wohnen bleiben, in ihrer gewohnten Umgebung mit Kontakten zu Freunden und Nachbarschaft.“ Zugleich entlaste dies die begrenzten Plätze in Pflegeheimen. 

Staib und Nestele fordern von der Bundesregierung in Zeiten des Fachkräftemangels keinesfalls zu Lasten der Menschen, die Pflege brauchen, und auf Kosten der Mitarbeitenden in der Pflege zu sparen. Sie fordern eine Pflegereform, die Menschen, die über Jahrzehnte in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, entlastet und die Tarifautomatik anerkennt und somit sicherstellt, entsprechende Löhne zu refinanzieren.