Stiftung geht neue Wege in Eingliederung und Pflege

Mit der neu geschaffenen Stellenbeschreibung Spezialreferent Pflegeexperte reagiert die BruderhausDiakonie auf die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes.
Roberto Modica kennt die alltäglichen Herausforderungen in der Pflege aus seiner Zeit als Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung. Wenn er heute in eine Wohngruppe der Eingliederungshilfe kommt, dann gibt er seine Erfahrung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. „Durch das Bundesteilhabegesetz sind die Anforderungen an die Qualität der Pflege in diesem Bereich gestiegen“, erzählt der Spezialreferent Pflegeexperte. Abgerechnet werden können Leistungen nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Tätigkeit nachweislich qualifiziert sind. Die drei Spezialreferenten Pflegeexperte der BruderhausDiakonie im Landkreis Reutlingen, Roberto Modica, Anja Bergmann und Dieter Niewiedziol, sind für einen Bereich zuständig, in dem Eingliederungshilfe und Pflege zusammentreffen. Leistungen aus drei Sozialgesetzbüchern – der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung – kommen hier zusammen.
Kooperation mit ambulantem Pflegedienst
Pflegefachkräfte wissen, wie Kompressionsstrümpfe angezogen werden oder ein Katheter gepflegt werden muss. Zur Ausbildung von Sozialpädagoginnen und Heilerziehungspflegern, die in der Eingliederungshilfe arbeiten, gehört dieser Themenbereich nicht. Haben Klientinnen und Klienten in der Besonderen Wohnform Anspruch auf erweiterte Behandlungspflege, kooperiert die Eingliederungshilfe der BruderhausDiakonie mit dem ambulanten Pflegedienst BD mobil. Den Spezialreferenten Pflegeexperte kommt dann die Aufgabe zu, die Leistungen zu koordinieren, sodass sie abgerechnet werden können, berichtet Dieter Niewiedziol. Das Bundesteilhabegesetz befördert das eigenständige Wohnen mit ambulanter Betreuung. Stationäre Angebote werden, wo möglich, in ambulante umgewandelt. Der Pflegebedarf der Klientinnen und Klienten verändert sich dadurch nicht.
Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zu den Aufgaben der Spezialreferenten gehört, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, so dass die Klientinnen und Klienten möglichst lang in der Besonderen Wohnform leben können. Durch die Fortschritte in Medizin und Pflege leben Menschen mit einer Behinderung länger. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe müssen darauf vorbereitet werden”, sagt Roberto Modica. „Das ist ein gemeinsamer Prozess”, betont Anja Bergmann. Die Spezialreferenten sind Ansprechpartner für die Teams, aber auch für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und kommen in die Wohngruppen, wenn sie gebraucht werden.
Detaillierte Dokumentation schafft Transparenz
Mit dem neuen Gesetz werden Unterstützungsleistungen nicht mehr pauschal abgerechnet, sondern nach individuellem Bedarf. Die Bausteine der passgenauen Hilfen müssen detailliert dokumentiert werden. Die Spezialreferenten Pflegeexperte unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe auch bei der Einarbeitung in das digitale System. Durch das Bundesteilhabegesetz habe sich der bürokratische Aufwand erhöht, sagt Roberto Modica. So werden die Verträge nicht mehr zwischen Leistungsträgern, beispielsweise den Krankenkassen oder Landkreisen, und Leistungserbringern wie der BruderhausDiakonie geschlossen, sondern zwischen jeder Klientin und jedem Klienten oder ihren Betreuerinnen und Betreuern und dem Hilfedienstleister. Der Bedarf an betreuenden Personen sei dadurch gestiegen. Das Aufzeichnen der einzelnen Pflegebausteine mache die Arbeit aber auch transparenter. „Betreuer und Klienten bekommen jetzt viel mehr mit, was gemacht wird“, sagt Roberto Modica.