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Vorstand der BruderhausDiakonie kritisiert Pflegeneuordnungsgesetz

Pflege braucht Zeit und qualifizierte, fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Vorstand hat in einer Pressemitteilung, die sich auch an Mitglieder des Bundestags richtet, Stellung zum Pflegeneuordnungsgesetz bezogen.

Das Pflegeneuordnungsgesetz, das die Bundesregierung in der vergangenen Woche als Entwurf vorgelegt hat, sieht für Pflegeeinrichtungen vor, dass ihre Leistungen eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde jederzeit zu gewährleisten haben. „Dem kommen wir, wie bisher, sehr gern nach“, sagt Vorstandvorsitzender Dr. Tobias Staib. „Nur beinhaltet das Pflegeneuordnungsgesetz, dass die Refinanzierung der tariflichen Vergütung der Mitarbeitenden nicht gewährleistet ist.“ Die Tariftreueregelung in der Pflege soll in den kommenden Jahren ausgesetzt werden. Praktisch heißt das: Einrichtungen wie die BruderhausDiakonie mit Tarifbindung bleiben arbeitsvertraglich, also tarifrechtlich, weiterhin an ihre Tarifverträge gebunden. 

Tariflöhne müssen refinanziert werden

Das Problem dabei: Pflegekassen müssten steigende Tarifkosten nicht mehr automatisch in gleicher Weise refinanzieren. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren alle Anbieter von Pflegeleistungen verpflichtet hat, ihre Mitarbeitenden nach geltenden Tarifen zu vergüten. Wir als BruderhausDiakonie haben das immer schon getan, nun gilt es für die gesamte Branche. Dann muss aber auch gelten, dass diese Tarife refinanziert werden. Wenn diese Grundlogik durchbrochen wird, ist das potenziell existenzgefährdend für die Anbieter von Pflegeleistungen. Zudem wird der Pflegeberuf dadurch unattraktiver“, erläutert Staib. 

Qualität der Mitarbeitenden sicherstellen

Diesen Widerspruch sieht auch Martin Nestele, Vorsitzender der Gesamtmitarbeitendenvertretung. „Wir sind stolz darauf, dass wir in den vergangenen Jahren im Bereich der Ausbildung wie auch generell immer mehr Menschen für die Pflege gewinnen konnten. Wir wollen qualifizierte Mitarbeitende für die wachsende Zahl an Pflegebedürftigen sicherstellen.“

Prävention und Rehabilitation stärken

„Wir begrüßen“, informiert Dr. Tobias Staib, „dass mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes Prävention und Rehabilitation gestärkt werden. Das ist angesichts der wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren der richtige Weg. Aber: Wer Pflege benötigt, benötigt sie von qualifizierten Fachkräften, die wir nach geltendem Tarif ohne Einschnitte vergüten wollen“, erklärt Staib. „Gleich wo in der Pflege, das Tariftreuegesetz mit fairen Löhnen für Mitarbeitende muss beibehalten werden“, bekräftigt Nestele. 

Existenz von Pflegeanbietern gefährdet

Angesichts eines drohenden Versorgungsengpasses im Bereich der Pflege und Versorgung warnt Andreas Lingk, Kaufmännischer Vorstand, vor einer gefährlichen Spirale: „Die vorgesehenen Einschnitte machen den Pflegeberuf unattraktiver für die Mitarbeitenden, gefährden die Existenz von Pflegeanbietern und führen im Ergebnis zu einer Verringerung der Pflegeangebote, wo eine Ausweitung erforderlich wäre.“ Vorstandsvorsitzender Staib appelliert: „Es muss der Grundsatz gelten: Prävention vor ambulanter Versorgung, vor stationärer Versorgung. Wir begrüßen daher die Möglichkeit der teilweisen Refinanzierung von Technologieeinsatz in der Pflege sowie die Innovationsklausel, die ermöglicht, für bis zu drei Jahre von Rahmenvertragsregelungen abzuweichen, um neue Versorgungsmodelle zu erproben. In diesem Sinne sind viele richtige Ansätze im Gesetzentwurf enthalten, die jedoch durch das Aussetzen der Tariftreueregelung konterkariert werden."