Reform der Werkstätten – Petition an den Deutschen Bundestag
Der Gesamtwerkstattrat der BruderhausDiakonie engagiert sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag für bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für Werkstattbeschäftigte.
Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition können diese online bestätigen oder auf dem ausgedruckten Unterschriftenblatt direkt unterschreiben.
Detaillierte Informationen zur Teilnahme erhalten Sie unter “Hinweise zur Petition”.
Wortlaut der Petition
Wir fordern eine grundlegende Reform der Werkstätten für behinderte Menschen: ein faires, existenzsicherndes Entgeltsystem, stabile Einkommen ohne Kürzungsrisiko sowie bessere Chancen und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Begründung
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) grundlegend zu reformieren und ein faires, existenzsicherndes sowie zukunftsfähiges Entgeltsystem einzuführen. Für viele Menschen mit Behinderung gibt es kaum Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt. Zwar bekennt sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu Reformen, etwa zur Verbesserung des Werkstattentgelts, doch diese Ziele werden bislang nicht ausreichend umgesetzt. Weder zeigen sich spürbare Verbesserungen bei den Einkommen noch verlässliche Perspektiven für die Beschäftigten.
Die Entgeltsituation ist besonders problematisch: Die Löhne sind niedrig, nicht stabil und können sogar sinken. Ein Inflationsausgleich fehlt trotz steigender Lebenshaltungskosten. Viele Beschäftigte sind dauerhaft auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angewiesen, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist und von den Betroffenen oft als entwürdigend empfunden wird. Zudem belastet die Kopplung von Grundbetragserhöhungen an BAföG-Erhöhungen die Werkstätten finanziell, da sie die Mehrkosten tragen müssen. Dies erhöht den Druck auf die Entgelte und sollte beendet werden. Auch die bereits vorliegende Entgeltstudie der Bundesregierung hat bislang zu keinen spürbaren Verbesserungen geführt.
Die Beschäftigten fordern keine Abschaffung der Werkstätten, sondern deren Weiterentwicklung unter fairen und nachhaltigen Bedingungen. Dazu gehören mehr Rechte, ein verlässliches Entgeltsystem und Schutz vor Einkommenskürzungen. Ziel muss es sein, die finanzielle Situation deutlich zu verbessern und echte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Gleichzeitig muss die gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt gestärkt werden. Derzeit gelingt der Übergang aus Werkstätten nur selten. Deshalb braucht es bessere eine Durchlässigkeit zwischen WfbM, Inklusionsbetrieben und dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine stärkere Arbeitsmarktorientierung im Berufsbildungsbereich sowie attraktivere Förderinstrumente, wie das Budget für Arbeit. Auch die Vereinten Nationen haben Deutschland wiederholt zu Reformen aufgefordert. Es ist an der Zeit, diese endlich umzusetzen und Werkstattbeschäftigten faire Chancen und Perspektiven zu bieten.
Hinweise zur Petition
Zeitraum für die Unterschriftensammlung:
28. Juli 2026 bis 8. September 2026
Die Unterschriften müssen spätestens am 8. September 2026 beim Petitionsausschuss eingehen.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Unterschrift der Petition:
- Online auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags
Petitionen in der Mitzeichnungsfrist - auf Papier mit einer Unterschriftenliste:
Unterschriftenliste als Download
Die Unterschriftenlisten (im Original, keine Kopie) können per Post oder per E-Mail verschickt werden.
E-Mail-Adresse: post.pet@bundestag.de
Adresse für den Postversand:
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik
11011 Berlin
Bitte spätestens am 1. September 2026 abschicken (eine Woche vor Ende der Petition)
Wichtig:
- Jede Person darf nur einmal unterschreiben.
Bitte nur einen Versandweg nutzen: E-Mail oder per Post. - Für die Zuordnung ist wichtig, dass neben dem Anliegen – bei online veröffentlichten Petitionen auch die ID‑Nummer (198637) – der Hauptpetent Christian Sackmann genannt wird.
- Außerdem müssen wegen der vorgeschriebenen Schriftform alle Einträge vollständig sein: mit Name, Anschrift und einer handschriftlichen Unterschrift
Unvollständige Angaben können nicht auf das Quorum für eine öffentliche Anhörung angerechnet werden.
Wenn innerhalb von sechs Wochen mindestens 30.000 Menschen unterschreiben,
erhält der Hauptpetent Christian Sackmann die Gelegenheit, sein Anliegen in einer öffentlichen Anhörungssitzung im Bundestag darzustellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!