Wohnen und Assistenz

Wohnen

Wir bieten Ihnen verschiedene Wohnungen
in Baden-Württemberg an.
Unser Motto ist: Teil haben, Teil sein.
Das heißt für Sie:
Sie sollen überall gut wohnen können.
Sie sollen eine gute Betreuung bekommen.
Viele Wohnungen sind barrierefrei.
Das heißt: Die Wohnung ist auch gut
für Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer.

Wir haben verschiedene Wohn-Angebote für Sie.
Es gibt:

Sie sollen selbst bestimmen können,
welche Wohnung Sie am besten finden.
Wir helfen Ihnen auch bei der Entscheidung.

Wir bieten Ihnen verschiedene Wohnungen
in Baden-Württemberg an.
Unser Motto ist: Teil haben, Teil sein.
Das heißt für Sie:
Sie sollen überall gut wohnen können.
Sie sollen eine gute Betreuung bekommen.
Viele Wohnungen sind barrierefrei.
Das heißt: Die Wohnung ist auch gut
für Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer.

Sie sollen weiter nah bei Ihrer Familie und
Freunden wohnen.

Wohnheime und Pflegeheime

Wir bieten Wohnheime und Pflegeheime für:

Es sind immer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da,
die sich um Sie kümmern.

Wohn-Gemeinschaften

Wir bieten Wohn-Gemeinschaften für Menschen
mit Behinderung.
In einer Wohn-Gemeinschaft leben Menschen zusammen.
Alle aus der Wohn-Gruppe nutzen zusammen:

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer.
Das Zimmer ist barrierefrei.
Das ist gut bei einer Wohn-Gruppe:
Sie können viel mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern machen.
Aber Sie können auch in Ihr Zimmer gehen,
wenn Sie allein sein möchten.

Sie bekommen die Betreuung, die Sie brauchen.
Sie können immer unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen.

Integrative Wohn-Gemeinschaften

Wir bieten integrative Wohn-Gemeinschaften an.
Integrativ heißt:
Menschen mit und ohne Behinderung leben zusammen.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen zusammen,
wie sie in der Wohnung leben möchten.
Zum Beispiel:

Alle Bewohnerinnen und Bewohner helfen sich.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben ihren eigenen Alltag.
Zum Beispiel:

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen.
Vielleicht brauchen Sie Pflege oder Unterstützung bei anderen Aufgaben.
Zum Beispiel brauchen Sie Hilfe beim Duschen, beim Einkaufen oder der Reinigung der Wohnung.
Dann bekommen Sie dabei Hilfe
von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Bewohnerinnen oder Bewohner ohne Behinderung bekommen etwas Geld für die Hilfe beim Wohnen.
Das ist gut
bei einer integrativen Wohngemeinschaft:

Betreutes Wohnen

Wir bieten Betreutes Wohnen in:

Sie bekommen aber Betreuung.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen,
wenn Sie Hilfe brauchen.

Vielleicht brauchen Sie Pflege oder Unterstützung bei anderen Aufgaben.
Zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Reinigung der Wohnung.
Zum Beispiel Hilfe beim Duschen.
Dann kommt der Pflege-Dienst auch zu Ihnen.

Sie mieten Ihre Wohnung:

Wohnen in einer Gast-Familie

Sie können in einer Gast-Familie wohnen.
Das heißt:
Sie bekommen ein Zimmer oder
eine kleine Wohnung bei einer Familie.
Die Familie hilft Ihnen, wenn Sie Hilfe brauchen.
Zum Beispiel beim Einkaufen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause.
Sie helfen Ihnen zum Beispiel auch,
wenn Sie Probleme haben.

Tages-Betreuung

Sie können eine Tages-Betreuung bekommen.
Tages-Betreuung ist vor allem
für ältere Menschen mit geistiger Behinderung.
Diese Menschen müssen nicht mehr arbeiten.
Aber sie wollen weiter etwas machen.
Darum machen wir ihnen Angebote.
Zum Beispiel:

Sie sollen auch Menschen treffen,
die keine Nachbarn oder Mitbewohner sind.

Das wollen wir bei der Tages-Betreuung erreichen:

Wohnbeiräte und Gesamtwohnbeirat

Menschen mit Behinderung leben
in Wohn-Angebote von der BruderhausDiakonie.
Zum Beispiel in Wohnheimen oder Wohngemeinschaften.
Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen mitbestimmen,
wie sie leben.
Dafür gibt es die Wohnbeiräte und
den Gesamtwohnbeirat.
Es gibt Gesetze für Wohnbeiräte und Gesamtwohnbeiräte.
Die Gesetze stehen
in der Landesheimmitwirkungs-Verordnung
vom Land Baden-Württemberg.

Was ist ein Wohnbeirat?

Die Mitglieder im Wohnbeirat sind
Bewohner aus dem Wohn-Angebot.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner aus einem Wohn-Angebot wählen
ihren Wohnbeirat.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann sich selbst wählen lassen.
Der Wohnbeirat wählt aus seinen Mitgliedern 2 Vorsitzende.
Die Wahlen sind alle 4 Jahre.

Was sind Gesamtwohnbeiräte?

Die Mitglieder von allen Wohnbeiräten wählen den Gesamtwohnbeirat.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann sich selbst wählen lassen.
Der Gesamtwohnbeirat setzt sich aus den Vorsitzenden der einzelnen Wohnbeiräte zusammen.
Der Gesamtwohnbeirat hat eine Assistentin oder einen Assistenten.
Die Wahlen sind alle 4 Jahre.

Gesamtwohnbeiräte Behindertenhilfe Reutlingen und Ermstal

 

Was sind die Aufgaben vom Wohnbeirat und dem Gesamtwohnbeirat?

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2019.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Der Text ist in Leichter Sprache.
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Das Siegel ist von:
Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG