Werkstätten

Eintritt, Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Ein Mann sitzt in einer Werkstatt für behinderte Menschen an einer Fräsmaschine und arbeitet.

In unseren Werkstätten für behinderte Menschen können Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung am Arbeitsleben teilhaben und ihre beruflichen Fähigkeiten weiterentwickeln. Sie sind in verschiedenen Berufsfeldern tätig oder nehmen an arbeitsbegleitenden Maßnahmen und Bildungsangeboten teil.

Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter der Werkstätten für behinderte Menschen auf dem Weg ins Berufsleben oder bei Ihrer beruflichen Rehabilitation. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen an erster Stelle. Unsere Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) befinden sich in den Landkreisen Reutlingen, Ravensburg, Freudenstadt, Schwarzwald-Baar-Kreis und Rottweil.

Nach einem Informationsgespräch und einem Praktikum in den Arbeitsbereichen beginnt das dreimonatige Eingangsverfahren und daran anschließend der Berufsbildungsbereich. Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich haben wir eine Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Angebote der Werkstätten

Eintritt

Ihr Eintritt in unsere Werkstätten für behinderte Menschen beginnt mit einem Informationsgespräch über unsere vielfältigen Arbeits- und Betreuungsangebote, arbeitsbegleitenden Maßnahmen und Bildungsangebote. Während eines Rundgangs erhalten Sie einen Einblick in die Arbeits- und Betreuungsbereiche der Werkstätten für behinderte Menschen. Bevor Sie sich entscheiden, können Sie unsere Arbeitsbereiche während eines Praktikums kennenlernen.

Für Ihren Eintritt benötigen Sie die Kostenzusage eines Leistungsträgers. Im Regelfall ist dies die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder Unfallversicherung. Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei den Formalitäten.

Wenn Sie unsere Werkstätten für behinderte Menschen kennenlernen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Sozialdienst. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Eingangsverfahren

Nach dem Eintritt in die Werkstätten für behinderte Menschen startet das dreimonatige Eingangsverfahren. In dieser Zeit erfassen wir Ihre Interessen, Fähigkeiten und Kompetenzen, um herauszufinden, welcher Arbeitsplatz am besten zu Ihnen passt. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob unsere Werkstätten für Sie geeignet sind.

Wir beraten Sie und planen gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Berufsweg. Ein individueller Bildungs- und Teilhabeplan umfasst Ihren Qualifizierungsbedarf. Dies ist die Voraussetzung für eine zielgerichtete berufliche Bildung im anschließenden Berufsbildungsbereich.

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich unserer Werkstätten für behinderte Menschen erwerben Sie umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in dem von Ihnen gewählten Berufsfeld. Ihnen stehen vielfältige Arbeitsbereiche zur Auswahl. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten Sie und stehen Ihnen, Ihren Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Während des zweijährigen Berufsbildungsbereichs fördern wir Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen in theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. Dabei orientieren wir uns an der dualen Berufsausbildung: Vier Tage pro Woche werden Sie in unseren Werkstätten für behinderte Menschen oder in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgebildet. Zusätzlich nehmen Sie an einem halb- oder ganztägigen Bildungstag teil. Unsere Bildungsangebote in Form von Kursen und Freizeitaktivitäten vertiefen Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen.

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