Mitarbeitervertretung
In der Diakonie werden Mitbestimmung und Arbeitsrecht durch Gesetze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg geregelt. Unser christlich-diakonischer Auftrag, Menschen mit Hilfebedarf zu unterstützen, vereint Dienstgeber und Dienstnehmer zur Dienstgemeinschaft.
Mitarbeitervertretungen (MAV) sowie eine Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) setzen sich für die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BruderhausDiakonie ein. Die Mitarbeitervertretung kann entsprechend ihrer Beteiligungsrechte auf Themen des betrieblichen Alltags Einfluss nehmen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich direkt mit Fragen, Problemen und Anregungen an ihre MAV vor Ort wenden. Die GMAV ist zuständig, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrerer oder aller Einrichtungen der BruderhausDiakonie betroffen sind.
Aufgaben
Die MAV hat ein Mitbestimmungsrecht unter anderem bei:
- Personalfragen wie Einstellung, Vergütung und Kündigung
- Festlegung der Arbeitszeit, sodass soziale Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Arbeitszeitregelung vor Ort einfließen
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Formulierung von Grundsätzen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Aufstellung von Grundsätzen der Arbeitsplatzgestaltung
Die MAV hat ein Mitberatungsrecht unter anderem bei:
- außerordentlichen Kündigungen
- Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
Vorsitzender:
Martin Nestele
Stellvertretende Vorsitzende:
Sabine Ziegler, Sonja Holder
Martin Nestele
Vorsitzender Gesamtmitarbeitervertretung
BruderhausDiakonie
Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
Ringelbachstraße 211
72762 Reutlingen
Telefon 0711 47004127
E-Mail schreiben