Werkstätten
Werkstattrat und Frauenbeauftragte
Werkstattrat
Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Werkstatt-Beschäftigten. Seine Mitglieder vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in unseren Werkstätten beschäftigt sind.
Der Werkstattrat kümmert sich zum Beispiel um folgende Themen
- Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur täglichen Arbeitszeit, zu Pausen und Urlaubsregelungen
- Fort- und Weiterbildungen für die Beschäftigten
- Essensangebot in der Werkstatt
- Mitgestaltung bei Festen, Ausflügen und anderen Veranstaltungen der Werkstätten
Frauenbeauftragte
Alle vier Jahre wählen die Werkstatt-Beschäftigten eine Frauenbeauftragte. Sie setzt sich für die Interessen aller Frauen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ein, die in unseren Werkstätten arbeiten.
Die Frauenbeauftrage kümmert sich insbesondere um folgende Themen
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
- Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt
Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV) und werden von einer Vertrauensperson unterstützt.