Werkstätten

Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Klienten der BruderhausDiakonie arbeiten in einer Werkstatt.

Werkstattrat

Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Werkstatt-Beschäftigten. Seine Mitglieder vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in unseren Werkstätten beschäftigt sind.

Der Werkstattrat kümmert sich zum Beispiel um folgende Themen

Frauenbeauftragte

Alle vier Jahre wählen die Werkstatt-Beschäftigten eine Frauenbeauftragte. Sie setzt sich für die Interessen aller Frauen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ein, die in unseren Werkstätten arbeiten.

Die Frauenbeauftrage kümmert sich insbesondere um folgende Themen

Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV) und werden von einer Vertrauensperson unterstützt.