Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Werkstatt-Beschäftigten. Seine Mitglieder vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in unseren Werkstätten beschäftigt sind.
Der Werkstattrat kümmert sich zum Beispiel um folgende Themen
Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur täglichen Arbeitszeit, zu Pausen und Urlaubsregelungen
Fort- und Weiterbildungen für die Beschäftigten
Essensangebot in der Werkstatt
Mitgestaltung bei Festen, Ausflügen und anderen Veranstaltungen der Werkstätten
Frauenbeauftragte
Alle vier Jahre wählen die Werkstatt-Beschäftigten eine Frauenbeauftragte. Sie setzt sich für die Interessen aller Frauen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ein, die in unseren Werkstätten arbeiten.
Die Frauenbeauftrage kümmert sich insbesondere um folgende Themen
Gleichstellung von Frauen und Männern
Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt
Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV) und werden von einer Vertrauensperson unterstützt.