Im Austausch mit Regionalleitung und Bereichsleitung der BruderhausDiakonie ging es im Februar 2024 um die Herausforderungen für Beschäftigte, mit dem öffentlichen Nahverkehr zum Werkhaus zu kommen und um für sie unverständliche Formulare. Ein weiteres Thema war die vom Bund geplante Reform der Entlohnung von Werkstattbeschäftigten.

Walter Riedel, Regionalleitung Freudenstadt, Tübingen, Zollernalb der BruderhausDiakonie, und Claus Gellisch, Bereichsleitung Arbeit und Berufliche Bildung Werkstättenverbund Landkreis Freudenstadt, führten Katrin Schindele, die für die Landkreise Freudenstadt und Calw im baden-württembergischen Landtag sitzt, durch den Produktionsbereich des Freudenstädter Werkhauses. Auch stellten sie die Fördergruppen vor. Claus Gellisch sprach die momentan schwierige Auftragssituation im Bereich der Produktion in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung an. Als Grund nannte er die wirtschaftliche Lage vieler Firmen, die zum Teil Kurzarbeit angemeldet haben.

Erfahrene Fachkräfte leiten an

Der Werkstättenverbund der BruderhausDiakonie im Landkreis Freudenstadt mit Werkhäusern in Freudenstadt und Horb bietet Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Montage und Verpackung sowie Garten- und Landschaftspflege. Erfahrene Fachkräfte leiten an und unterstützen die Klientinnen und Klienten. Außerdem können die Beschäftigten Bildungsangebote und arbeitsbegleitende Maßnahmen nutzen.

Überfüllte Busse lösen Ängste aus

In einer Gesprächsrunde mit Klientinnen und Klienten aus dem Bereich der Sozialpsychiatrie sprachen diese die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Anbindung mit Bus und Bahn an. Kurzfristiger Ausfall von Bahnverbindungen oder der Schienenersatzverkehr stellten eine zusätzliche Herausforderung dar – besonders für Menschen, die weder lesen noch sich verständlich machen können. Überfüllte Busse, wie bei Schulbeginn oder Schulschluss, lösten bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung mitunter Ängste aus.

Eine große Herausforderung sei für Menschen mit einer Beeinträchtigung, die keine gesetzliche Betreuung haben, Anträge – beispielsweise für Sozialleistungen – auszufüllen. Abhilfe könnten Anträge und Formulare in leichter oder einfacher Sprache schaffen, gaben die Beschäftigten der Landtagsabgeordneten mit.

Bund plant Reform des Entgeltsystems

Verbesserungsbedarf gebe es aus Klientinnen- und Klientensicht auch bei der mitunter langwierigen Genehmigung von Anträgen auf Teilhabe am Arbeitsleben für eine Beschäftigung in einer Werkstatt sowie bei der Entlohnung von Menschen mit Behinderung im Werkstättenbereich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant hier Gesetzesänderungen vorzunehmen. Die 2020 in Auftrag gegebene „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ kommt zu dem Fazit, dass „das Mindestlohngesetz grundsätzlich Anwendung auf die Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten finden müsse“. In Werkstätten Beschäftigte erhalten bisher einen Grundbetrag und einen Steigerungsbetrag entsprechend ihrer Leistung sowie bei Bedarf ein Arbeitsförderungsgeld. Das Gesetzgebungsverfahren zu einer Reform des Entgeltsystems soll voraussichtlich 2024 beginnen.